LI-6343D67CB3716
top of page

EuGH-Urteil: wie wir Vertrauensarbeit und Arbeitszeiterfassung vereinbaren

Das Fundament der Vertrauensarbeitszeit ist, dass Arbeitszeiten nicht dokumentiert werden und Mitarbeitende ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen. Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts verpflichten Arbeitgeber:innen nun, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen. Befürworter:innen der Vertrauensarbeitszeit fürchten dadurch ein Ende des selbstbestimmten Arbeitens. Vertrauensarbeit und Arbeitszeiterfassung schließen sich jedoch nicht per se gegenseitig aus.



Das sagt der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht

Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet sein, die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Demnach müssen Unternehmen in der EU Systeme schaffen, mit dem die Mitarbeitenden ihre Arbeitszeit messen können, wodurch die Arbeitszeiterfassung zur Pflicht wird.

Dadurch soll der Arbeitsschutz verbessert und Mitarbeitenden vereinfacht werden, Ruhepausen, Ruhephasen und die Höchstarbeitszeit von 10 Stunden pro Tag einzuhalten. Das Bundesarbeitsgericht hat diesen Beschluss im September 2022 in einem Grundsatzurteil bekräftigt.



Vertrauensarbeitszeit basiert auf dem Verzichtet dieser Erfassung

Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass Mitarbeitende ihre Arbeitszeit weitgehend autonom und selbstverantwortlich gestalten. Arbeitgeber:innen verzichten im Gegenzug auf die Kontrolle, ob Mitarbeitende die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit tatsächlich erfüllen.


Vorteile:

  • Mitarbeitende können ihre Arbeitszeit weitgehend selbstbestimmt gestalten

  • Mitarbeitende können die Arbeit so flexibler einteilen und dadurch Privatleben und Arbeit besser vereinbaren

  • Mitarbeitende arbeiten dadurch ergebnis-orientierter, statt die Arbeitszeit abzusitzen

  • Vertrauensarbeitszeit steigert häufig die Motivation der Mitarbeitenden und fördert das Betriebsklima


Nachteile:

  • fehlende Transparenz: tatsächlich geleistete Arbeitsstunden werden nicht erfasst, sodass

    • gesetzliche Anforderungen an den Arbeitsschutz möglicherweise nicht eingehalten werden

    • Mitarbeitende möglicherweise mehr arbeiten, jedoch den gleichen Lohn beziehen

    • Mitarbeitende möglichweise weniger arbeiten, jedoch den gleichen Lohn beziehen

  • es können Konflikte bei Überbelastung der Mitarbeitenden entstehen

  • die unregelmäßige Erreichbarkeit der Mitarbeitenden kann den Koordinationsaufwand erhöhen



Dokumentationspflicht und Vertrauensarbeitszeit vereinbaren - so machen wir das bei nubicon

Wir bei nubicon entwickeln Zeiterfassungssysteme und haben dennoch die Vertrauensarbeit eingeführt. Für uns ist das kein Widerspruch, denn wir kennen die Relevanz von Zeiterfassungssystemen und nutzen unser System, um die Transparenz über unsere geleisteten Arbeitsstunden zu behalten und Überbelastung vorzubeugen.


Vertrauensarbeitszeit führt in einigen Fällen zu Mehrarbeit, unbezahlten Überstunden und einer Überbelastung der Mitarbeitenden - dem soll durch das Gesetz vorgebeugt werden. Genau deshalb haben wir beides bereits vor Langem kombiniert. So koordinieren wir übrigens auch unsere Abwesenheiten.


Konkret bedeutet das, dass alle Mitarbeitenden angehalten sind, ihre Arbeitszeiten zu erfassen, Führungskräfte jedoch nicht darauf zugreifen und die tatsächliche Arbeitszeit nicht eingesehen wird. So haben alle Mitarbeitenden dennoch einen Überblick über ihre geleistete Arbeit und können so auch direkt Zeiten einplanen, an denen sie einen entsprechenden Ausgleich schaffen.


 

"Flexibilität, selbstbestimmtes Arbeiten und die Vereinbarung mit dem Privatleben sind uns bei nubicon sehr wichtig - deshalb haben wir 2020 die Vertrauensarbeit eingeführt. Gleichzeitig war uns bewusst, dass das zu Mehr- und Minderarbeit führen kann und genau da setzt unser Zeiterfassungssystem ein. Es dient der Transparenz für die Mitarbeitenden, nicht für die Kontrolle der Führungskräfte."

Linda Scheffold, Geschäftsführerin nubicon gmbh

 

Comentários


bottom of page