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rechtliche hinweise & datenschutz

unsere geschäftsbedingungen

zuletzt überarbeitet am 02.11.2023

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich – auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird – für alle unsere Angebote, Lieferungen und Dienst- und Werkleistungen, und insbesondere auch für zukünftige Geschäfte.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Aufhebung vorgenannter Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen.

Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.


§ 2 Angebote und Vertragsabschluss/Pflichtenheft

(1) Unsere Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Maßgeblich für den Vertragsabschluss ist unsere schriftliche Bestellannahme. Mit dieser Annahmeerklärung kommt der Vertrag zwischen nubicon und dem Kunden zustande.

(2) Maße, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Angaben sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

Die technischen Daten unserer eigenen und der in unserem Handelsprogramm befindlichen Produkte gelten unter dem Vorbehalt der Änderung.

(3) Für den Umfang des Auftrags ist unsere Auftragsbestätigung allein maßgebend. Spätere Ergänzungen, Abänderungen oder sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

(4) Auf Verlangen ist vom Besteller ein Pflichtenheft zu fertigen, das die Anforderungen an die EDV-Anlage oder Software zusammenfasst. Hierbei wirken wir im Rahmen unserer Möglichkeiten mit, soweit dies erforderlich sein sollte. Das Mitwirken bei Erstellung eines Pflichtenhefts erfolgt gegen gesonderte Vergütung.


§ 3 Preise

(1) Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro ohne Verpackung, Fracht u. Versicherung. Zu den Preisen kommt die jeweils gesetzl. Mehrwertsteuer dazu. Die Kosten für Fracht und Verpackung trägt der Käufer.

(2) Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Stückzahlen maßgebend, wenn der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

(3) Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, sind die Vertragspartner verpflichtet, sich über eine Anpassung der Preise zu verständigen. Wesentlich ist eine Änderung dann, wenn sich die Entgelte jeweils um mehr als 20% ändern. Scheitert eine Einigung, sind wir binnen zwei Wochen nach Scheitern der Verhandlung zum Rücktritt berechtigt.


§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Der Rechnungsbetrag ist bei Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Gewährung von Rabatten und Skonti bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Zahlungen sind per Bankanweisung kostenfrei auf unser Geschäftskonto zu leisten. Die Zahlung ist erbracht, sobald wir über das Guthaben verfügen können.

Die Annahme von Schecks erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber. Sämtliche anfallenden Spesen und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Als Zahlung gilt der Scheck erst nach Einlösung.

(2) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, ohne gesonderten Nachweis Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

(3) Bei Ratenzahlung wird der gesamte Restbetrag sofort fällig, wenn der Besteller mit 2 Raten in Rückstand ist oder wenn er in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Ratenzahlungstermine erstreckt, in Höhe eines Betrages in Rückstand gekommen ist, der eine Rate erreicht.

(4) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(5) Wir sind berechtigt, für erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen zu verlangen. Gleichermaßen sind wir berechtigt, für unsere Leistungen angemessene Vorschusszahlungen zu verlangen.


§ 5 Lieferung

(1) Wir liefern ab unserem Werk oder Auslieferungslager, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2) Genannte Liefertermine gelten nur als unverbindliche Richtlinien, sofern sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet sind.

(3) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

(4) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Absendung des Auftragsgegenstandes erfolgt oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist.

(5) Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung bei uns, einem unserer Zulieferer oder bei einem Transportunternehmen), verlängern die Lieferzeit angemessen. Das Gleiche gilt bei nachträglicher Änderung der Bestellung.

(6) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Zu vorzeitigen Lieferungen und Teillieferungen sowie zu Teilberechnungen sind wir berechtigt. Des Weiteren sind wir berechtigt, den vereinbarten Auftragsgegenstand zu ändern oder von ihm abzuweichen, wenn diese Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung unserer Interessen dem Besteller zumutbar ist.

(7) Im Falle des Lieferverzuges kann der Besteller, nachdem er uns eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann vom gesamten Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.

(8) Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers verzögert oder gerät der Besteller in Annahmeverzug, so werden ihm ab dem auf die Mitteilung der Bereitstellung der Auftragsgegenstände folgenden Kalendermonat die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist, anderweitig über den Auftragsgegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Lieferfrist neu zu beliefern.

(9) Wir kommen nicht in Verzug, wenn der Besteller seinerseits mit der Bereitstellung von Informationen, welche zur Durchführung des Vertrags erforderlich sind, im Rückstand ist.


§ 6 Gefahrenübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Auftragsgegenstände unser Werk oder Lager verlassen, gleichgültig ob mit eigenen oder fremden Transportmitteln.

(2) Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines vom Besteller zu vertretenden Umstandes, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Bereitstellung der Auftragsgegenstände auf den Besteller über. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten, Anfuhr oder Aufstellung übernommen haben.

(3) Ohne besonderes Verlangen des Bestellers wird eine Lieferung nicht gegen Bruch- und Transportschäden, Feuer, Diebstahl o.ä. versichert. Verlangt der Besteller Abschluss einer Versicherung, wird diese auf Kosten des Bestellers abgeschlossen.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Auftragsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.

Dies gilt ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund und die Entstehungszeit der Forderungen, insbesondere also auch für Forderungen aus Scheck, Anweisung oder dem vom Besteller auszugleichenden Saldo aus einem bestehenden Kontokorrentverhältnis.

(2) Der Besteller darf einen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Auftragsgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Er darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Auftragsgegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern, sofern die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht.

Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung von Auftragsgegenständen einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Schecks mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass ein Auftragsgegenstand zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für den mitveräußerten Auftragsgegenstand einschließlich Mehrwertsteuer berechnet haben. Einer besonderen Abtretungserklärung für den einzelnen Verkaufsfall bedarf es nicht.

(3) Der Besteller zieht die Forderungen aus der Weiterveräußerung  treuhänderisch ein, solange wir hiermit einverstanden sind. Auf unser Verlangen hin teilt er seinen Kunden die Abtretung unter gleichzeitiger Anzeige an uns mit.

(4) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung eines Auftragsgegenstandes mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, überträgt uns der Besteller hiermit einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Besteller berechneten Verkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer. Die neue Sache verwahrt der Besteller unentgeltlich für uns.

(5) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

(6) Bei einer Pflichtverletzung des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Rücktritt vom Vertrag zur Rücknahme des Auftragsgegenstandes berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme hat in diesem Fall der Besteller zu ersetzen.

Für die Benutzung gelieferter und wieder zurückgeholter Gegenstände steht uns als Nutzungsentschädigung und zur Abgeltung einer eingetretenen Wertminderung ein Betrag zu, der dem marktüblichen Mietpreis für die Nutzungsdauer entspricht. Dem Besteller ist der jedoch Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale ist.


§ 8 Besondere Hinweise bei Betrieb und Umgang mit Geräten und Systemen für die Datenerfassung und -Verarbeitung

(1) Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass Datenbestände in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal täglich zu sichern sind.

(2) Der Besteller wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass Software und Hardware seitens der Hersteller ständig weiterentwickelt und verändert werden. Dies ist nicht vermeidbar und kann bei einem Wechsel, Update u.Ä. der Hardware und/oder Software zu Veränderungen oder Abweichungen im gewohnten Betrieb führen (z.B. andere Schriftarten, Farben, Darstellung von Daten oder Auswertungen usw.).

(3) Aufgrund technischer Begebenheiten kann eine uneingeschränkte Funktionsfähigkeit und Kompatibilität von Software nach dem Stand der Technik auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht gewährleistet werden.

(4) Der Besteller wird zudem darauf hingewiesen, dass EDV-Anlagen oder einzelne Komponenten der EDV-Anlage durch äußere Einflüsse (z.B. Computerviren- oder Würmer, Trojaner; Blitzschlag, Spannungsspitzen in der Stromversorgung) Schaden nehmen können und darüber hinaus die Datensicherheit (Zerstören oder Ausspähen von Daten) beeinträchtigt sein kann.

Die Datensicherheit kann auch beeinträchtigt sein, wenn Computer innerhalb eines Betriebs untereinander verbunden sind (Netzwerk) und insoweit von jedem Computer ein Zugriff auf die Daten anderer Computer möglich ist.

(5) Der Besteller wird insbesondere darauf hingewiesen, dass unsachgemäße Veränderung der Konfigurationseinstellungen zu Schäden oder Betriebsstörungen an der EDV-Anlage führen können, ebenso wenn während des Betriebs Kabelverbindungen der Komponenten gelöst oder hergestellt werden.


§ 9 Regelungen bei Lieferung von Software

(1) Die Lieferung von Software erfolgt in der Regel digital und die Software wird dem Besteller online zur Verfügung gestellt. Eine Ausnahme stellt die on-premises Installation dar, bei der die Lieferung der Software auf einem maschinenlesbaren Datenträger erfolgt. Insoweit erforderlich, werden wir die Installation der Software auf der Hardware des Bestellers gegen gesonderte Vergütung vornehmen. Die Softwaredokumentation erhält der Besteller nach unserer Wahl in schriftlicher und/oder elektronischer Form (Online-Hilfe).

(2) Erforderlichenfalls führen wir bei Lieferung von Software eine Programmeinweisung durch. Die Einweisung erfolgt gegen gesonderte Vergütung und findet nach unserer Wahl entweder in unseren Geschäftsräumen, beim Besteller oder online statt.

(3) Der Besteller erhält an der gelieferten Software ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software und der Softwaredokumentation liegt beim Software-Hersteller.

(4) Der Besteller ist nicht berechtigt, eine Kopie der Software für Sicherungszwecke zu erstellen. 

(5) Der Besteller ist berechtigt, die Software insgesamt (einschließlich aller Datenträger, Updates, Softwaredokumentation, zur Nutzung berechtigende Verträge) an Dritte weiterzugeben, insofern der Dritte mit den Regelungen dieses Paragraphen betreffend der Nutzungs- und Urheberrechte, Vervielfältigung, Weitergabe von Software und Veränderung von Software einverstanden ist. Mit der Weitergabe erlischt das Recht des Bestellers, die Software zu nutzen. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Software an Dritte zu vermieten, zu verleihen, zu verleasen oder sonst Dritten vorübergehend zur Verfügung zu stellen.

(6) Der Besteller ist nicht berechtigt, Änderungen im Programmablauf der gelieferten Software vorzunehmen, insbesondere die Software zu dekompilieren oder zu disassemblieren.


§ 10 Sachmängel/ Garantie

(1) Bei Lieferung neuer Sachen beträgt die Frist wegen Mängelansprüchen ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung bzw. Abnahme der Auftragsgegenstände. Für gebrauchte Gegenstände sind Mängelansprüche ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten eine Garantie übernommen.

(2) Offensichtliche Mängel an der Sache selbst oder an der Montageanleitung, soweit vorhanden, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind  unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber 7 Arbeitstage nach Empfang der Auftragsgegenstände, schriftlich geltend zu machen. Zeigt sich später ein Mangel i.S. dieser Bestimmung, muss die Mängelanzeige sodann unverzüglich erfolgen. Verschleiß und/oder natürliche Abnutzung stellen keinen Mangel dar und berechtigten nicht zur Geltendmachung von Mängelansprüchen.

(3) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, werden wir nach unserer Wahl Mängel am Auftragsgegenstand beseitigen oder den Auftragsgegenstand ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Mehrkosten der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung, die dadurch entstanden sind, dass der Besteller den Auftragsgegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht hat, übernehmen wir nicht.

(4) Der Besteller ist verpflichtet, uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Mängelbeseitigung einzuräumen sowie die zur Mängelbeseitigung erforderliche Information beizubringen, bei Softwaremängeln insbesondere eine detaillierte und nachvollziehbare Fehlerbeschreibung sowie ggf. eine Datensicherung, die den Nachvollzug ermöglicht.

(5) Haben wir die Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, oder sollte die – gegebenenfalls mindestens 2-mal zu wiederholende – Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung endgültig fehlschlagen oder für den Besteller unzumutbar sein, kann dieser nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel erheblich ist. Die weitergehenden Ansprüche des Bestellers richten sich nach § 12 (Haftung).

(6) Erweist sich eine Mängelrüge als unbegründet, so trägt der Besteller die durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten nach den zu diesem Zeitpunkt von uns allgemein berechneten Sätzen.

(7) Garantien betreffend der Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit des Auftragsgegenstands sind nur wirksam, wenn wir eine schriftliche Garantieerklärung abgeben. Eine Gewährleistung für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Bezieher vorgesehenen Zweck wird nicht übernommen.

(8) Bei zusammenhängender Lieferung von Hard- und Software, berechtigen Mängel an der einen Sache nicht zur Ausübung von Gewährleistungsrechten betreffend der gelieferten anderen Sache, es sei denn, die Sachen können nur gemeinsam genutzt werden.

(9) Rückgriffsansprüche des Bestellers aufgrund § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.


§ 11 Reparaturen

Wird vor Ausführung von Reparaturen ein schriftlicher Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies ausdrücklich schriftlich anzugeben. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt in unserem Ermessen. Der Besteller übersendet den zu reparierenden Gegenstand außerhalb des Gewährleistungszeitraums auf eigene Kosten und Gefahr.


§ 12 Haftung

(1) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Sonstige Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Bestellers, die auf Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, sonstige Vermögensschäden oder für Schäden, die an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind.

(3) Vorgenannter Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Wenn wir wesentliche Vertragspflichten verletzen, haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um vertragsuntypische, nicht vorhersehbare Schäden.

(4) Haben wir einen Schaden, für welchen die Haftung nicht nach diesem Paragraphen ausgeschlossen ist, nur leicht fahrlässig verursacht, ist die Haftung für Sachschäden auf € 500.000,00 je Schadensfall und € 1.000.000,00 je Kalenderjahr insgesamt, die Haftung für Vermögensschäden auf € 25.000,00 je Schadensfall und € 50.000,00 je Kalenderjahr insgesamt, beschränkt.

(5) Das Recht des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten, wird durch die vorstehenden Vorschriften nicht eingeschränkt. Dasselbe gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Die Haftung für Datenverlust wird bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Wir haften nicht für Datenverlust aufgrund von Reparaturbemühungen.


§ 13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


§ 14 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Auf alle mit uns bestehenden Rechtsbeziehungen ist deutsches Recht anzuwenden. Deutsches Recht ist auch für die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG – “Wiener Kaufrecht”) ist ausgeschlossen.

(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist 70190 Stuttgart für beide Teile Erfüllungsort und Gerichtsstand. Das gilt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch für Klagen im Urkundenprozess. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

widerrufsbelehrung

zuletzt überarbeitet am 10.04.2024

1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
 

2. Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
 

3. Adresse

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (nubicon gmbh, Gartenstraße 16, 72458 Albstadt, Germany,
+49 7431/ 957410, info@nubicon.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

4. Einhaltung der Frist

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 

5. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 
 

6. Zurückbehaltungsrecht

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
 

7. Rücksendung der Waren

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
 

8. Rücksendekosten

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
 

9. Wertersatz bei Verträgen über Warenlieferungen

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.

An Linda Scheffold, nubicon gmbh, Gartenstraße 16 , 72458 Albstadt, Germany: linda.scheffold@nubicon.de:
 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (1) den von mir/uns (1) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (1)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (1), Bestellt am (1)/erhalten am (1), Name des/der Verbraucher(s), Anschrift des/der Verbraucher(s),
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier), Datum

 

(1) Unzutreffendes streichen.

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